WebDer Petitionsausschuss kann angerufen werden bei Beanstandungen gegenüber Landesgesetzen, Landesbehörden, Kreisen, Städten und Gemeinden sowie bei Beschwerden, die beispielsweise Schulprobleme, Planungsfragen, die Arbeit der Polizei oder das Beitrags- und Abgabenrecht betreffen.